Freie Gutachterwahl: Du entscheidest, wer deinen Schaden prüft
Bei einem unverschuldeten Unfall darfst du in der Regel selbst einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen. Die Kosten trägt in der Regel die Versicherung des Unfallgegners.
Warum das wichtig ist
Die Versicherung des Unfallgegners zahlt deinen Schaden. Sie ist deshalb nicht neutral, auch wenn sie dir einen eigenen Gutachter oder eine Schadens-App anbietet.
Ein eigener Gutachter hält alle Posten fest, die dir zustehen können, zum Beispiel Wertminderung oder Nutzungsausfall.
Wann die Versicherung die Kosten ablehnen kann
Bei sehr kleinen Schäden kann die Versicherung die Gutachterkosten ablehnen. Dann reicht meist ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt.
Bei geteilter Schuld zahlt die gegnerische Versicherung meist nur ihren Anteil, auch an den Gutachterkosten. Den Rest tragen du oder deine Rechtsschutzversicherung.
Was du tun musst
Nichts unterschreiben und der gegnerischen Versicherung mitteilen, dass du einen eigenen Gutachter beauftragst. Dein Gutachter schickt ihr das Gutachten.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Verkehrsrechtsanwalt.