Was steht dir nach einem unverschuldeten Unfall zu?
Diese Posten zahlt die Versicherung des Unfallgegners in der Regel. Was davon in deinem Fall zutrifft, klärt dein Gutachter.
Reparaturkosten oder Auszahlung
Du kannst reparieren lassen oder dir den Schaden auszahlen lassen. Bei Auszahlung ohne Reparatur zahlt die Versicherung in der Regel ohne Mehrwertsteuer.
Totalschaden
Ist die Reparatur teurer als das Auto wert ist, zählen Wiederbeschaffungswert und Restwert. Gerade bei älteren Autos lohnt hier ein unabhängiger Blick.
Wertminderung
Ein Unfallauto ist beim Verkauf weniger wert. Bei neueren Autos kann das einen Ausgleich bringen, bei älteren meist nicht.
Nutzungsausfall oder Mietwagen
Wenn du dein Auto nicht nutzen kannst, etwa während der Reparatur, kommen Nutzungsausfall oder ein Mietwagen in Frage.
Gutachterkosten
Bei unverschuldetem Unfall trägt sie in der Regel die gegnerische Versicherung, außer bei sehr kleinen Schäden.
Kostenpauschale
Für Telefonate, Porto und Fahrten zahlt die Versicherung in der Regel eine kleine Pauschale.
Allgemeine Information, keine Beurteilung deines Einzelfalls und keine Rechtsberatung. Bei geteilter Schuld zahlt die gegnerische Versicherung meist nur ihren Anteil.